Wenn Sie einer dritten Person schuldhaft einen Schaden zufügen, so müssen Sie womöglich ihr Leben lang und mit Ihrem gesamten Vermögen haften.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor einem finanziellen Ruin.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind abgedeckt.
versichert ist der Versicherungsnehmer und der Ehe- bzw. Lebenspartner. Kinder in häuslicher Gemeinschaft bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus bis zur Beendigung des Studiums der schulischen oder betrieblichen Ausbildung. Kleine Haustiere sind ebenfalls beitragsfrei mitversichert.
in der Regel kann die Deckungssumme zwischen 2 und 50 Millionen frei gewählt werden. Sie sollten die Deckungssumme allerdings nicht sehr niedrig halten, denn der Versicherer zahlt maximal bis zu der vereinbarten Summe. Ein darüber hinaus gehendes Schadenereignis muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.
Kinder die das 18. Lebensjahr vollenden und sich nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.
vorsätzlich herbeigeführte Schäden und gegenseitige Ansprüche innerhalb der versicherten Personen.